Terminvereinbarungen für die Onlinetherapie
Gebuchte Termine sind verbindlich und rechtgültig.
Ausfallhonorar
Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker für Psychotherapie eine Zeitausfallgebühr (nach § 615 BGB) in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist (nachweisliche Erkrankung oder Unfall). Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker.
Verspätungen zum vereinbarten Termin
Bei einer Verspätung um mehr als 15 Minuten ist die Zielerreichung der Sitzung leider nicht mehr gegeben. Eine Verlängerung oder Erstattung des Termins ist nicht möglich.