AGB - Heilpraxis für Psychotherapie - Heilpraxis für Psychotherapie, Hypnose und Schamanismus in Finsterwalde

Heilpraxis für Psychotherapie, Hypnose und Schamanismus

Hypnose, EMDR, EFT, Yager-Code, Schamanismus, biologisches Dekodieren

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Heilpraktikerin für Psychotherapie Petra Mammitzsch
Allgemeine Geschäftsbedingungen  


§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie  Petra Mammitzsch und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an diese wendet.
c) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist verpflichtet die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 3.1 Terminvereinbarungen
Telefonische Terminvereinbarungen,  Terminabsprache gleich nach der Therapiesitzung, sowie Terminvereinbarungen per E-Mail sind verbindlich und rechtgültig. Terminvorschläge per E-Mail von der Heilpraktikerin Psychotherapie müssen innerhalb von 24 h  bestätigt werden, ansonsten wird der Termin anderwärtig vergeben.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin
a) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird.
b) Das Honorar ist jeweils unverzüglich nach der Behandlung in bar zu entrichten.
c) Ausfallhonorar
Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker für Psychotherapie  eine Zeitausfallgebühr (nach § 615 BGB) in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist (nachweisliche Erkrankung oder Unfall).  Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker.
d) Verspätungen zum vereinbarten Termin
Bei einer Verspätung um mehr als 15 Minuten ist die Zielerreichung  der Sitzung leider nicht mehr gegeben. In diesen Fällen  biete ich eine  Entspannungshypnose oder Gesprächstherapie an.  Eine Verlängerung oder Erstattung  des Termins ist nicht möglich.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
a) In der Regel werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Patienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. Bis zu einer eindeutigen Klärung bleibt § 4 davon unberührt. b) Eine Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatztarifen zur Krankenversicherung ist vom Patienten im Vorfeld zu klären. Bis zu einer eindeutigen Zusage des Versicherers bleibt § 4 davon unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

§ 7 Rechnungsstellung
a) Nach Abschluss einer Behandlungsphase kann auf Wunsch des Patienten eine Rechnung nach § 7 ausgestellt werden.
b) Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine detaillierte Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierung erfordert, so ist diese kostenpflichtig. Der Preis für diese spezielle Form der Rechnung beträgt 10,00 Euro.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.

§ 10 Gerichtsstand
04924 Bad Liebenwerda

Finsterwalde, den 06.Juni 2013

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